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CE-Zertifizierung für Lithium-Akkus: Was Hersteller wissen müssen

Lithium-Akkusysteme für die Industrie unterliegen mehreren EU-Richtlinien gleichzeitig. Wer hier den Überblick verliert, riskiert Rückrufe oder Marktrücknahmen.

Warum CE-Zertifizierung für Lithium-Akkus?

Die CE-Kennzeichnung bestätigt, dass ein Produkt den geltenden EU-Anforderungen entspricht. Für Lithium-Akkusysteme ist das kein Gütesiegel – es ist eine gesetzliche Pflicht, ohne die der Verkauf im EU-Binnenmarkt verboten ist.

Die Besonderheit bei Akkusystemen: Es gelten mehrere Richtlinien gleichzeitig. Welche davon zutreffen, hängt von Spannung, Verwendungszweck und Einbausituation ab.

Relevante EU-Richtlinien für Lithium-Akkusysteme

LVD 2014/35/EU

Niederspannungsrichtlinie

Gilt für Akkusysteme ab 75 V DC. Grundlegende Sicherheitsanforderungen für elektrische Betriebsmittel. Norm: EN 62619 (Sicherheit von stationären und tragbaren Lithium-Akkusystemen für Industrie).

EMV 2014/30/EU

EMV-Richtlinie

Elektromagnetische Verträglichkeit – der Akku darf keine Störungen aussenden und muss störfest sein. Relevant sobald das BMS aktiv Signale überträgt (CAN-Bus, Balancing-Elektronik).

EU 2023/1230

Maschinenverordnung

Wenn der Akku als Teilmaschine in einem AGV oder FTS verbaut wird, kann eine Einbauerklärung des Akkuherstellers erforderlich sein – statt vollständiger CE-Kennzeichnung am Akku.

VO (EU) 2023/1542

EU-Batterieverordnung

Neue Pflichten ab 2024–2027: Konformitätserklärung, Batteriepass, Kohlenstoff-Fußabdruck-Deklaration, Lieferkettenpflichten. Betrifft alle Lithium-Akkus ab 2 kWh im B2B-Bereich.

Schlüsselnormen für den Akkupack

IEC 62619

Sicherheit für wiederaufladbare Lithium-Zellen und -Batterien – Industrieanwendungen

UN 38.3

Transport-Sicherheitstest für Lithium-Batterien (Vibration, Schock, Kurzschluss, Überladung)

EN ISO 12100

Risikobeurteilung für Maschinen – relevant wenn Akku als Maschinenteil eingestuft wird

EN 61000-6-x

Grundnormen EMV für Emission und Immunität in Industrieumgebungen

Akkuhersteller als Zulieferer: Was das bedeutet

Hellpower Energy liefert Akkusysteme als Zulieferer an OEM-Hersteller (AGV, FTS, Seilkrananlagen). In diesem Szenario trägt der OEM die CE-Verantwortung für das Gesamtsystem – aber der Akkulieferant muss eine vollständige technische Dokumentation bereitstellen:

  • Konformitätserklärung (DoC) oder Einbauerklärung des Akkuherstellers
  • Technische Unterlagen: Schaltpläne, BMS-Dokumentation, Zellspezifikationen
  • Prüfberichte: IEC 62619, UN 38.3, EMV-Vorabprüfung
  • Risikobeurteilung nach EN ISO 12100 (wenn als Teilmaschine)

Fazit: CE-Zertifizierung für Lithium-Akkus ist komplex – aber beherrschbar. Ein erfahrener Akkuhersteller, der die Dokumentation vollständig mitliefert, entlastet den OEM erheblich und vermeidet Compliance-Risiken.

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