Warum CE-Zertifizierung für Lithium-Akkus?
Die CE-Kennzeichnung bestätigt, dass ein Produkt den geltenden EU-Anforderungen entspricht. Für Lithium-Akkusysteme ist das kein Gütesiegel – es ist eine gesetzliche Pflicht, ohne die der Verkauf im EU-Binnenmarkt verboten ist.
Die Besonderheit bei Akkusystemen: Es gelten mehrere Richtlinien gleichzeitig. Welche davon zutreffen, hängt von Spannung, Verwendungszweck und Einbausituation ab.
Relevante EU-Richtlinien für Lithium-Akkusysteme
LVD 2014/35/EU
Niederspannungsrichtlinie
Gilt für Akkusysteme ab 75 V DC. Grundlegende Sicherheitsanforderungen für elektrische Betriebsmittel. Norm: EN 62619 (Sicherheit von stationären und tragbaren Lithium-Akkusystemen für Industrie).
EMV 2014/30/EU
EMV-Richtlinie
Elektromagnetische Verträglichkeit – der Akku darf keine Störungen aussenden und muss störfest sein. Relevant sobald das BMS aktiv Signale überträgt (CAN-Bus, Balancing-Elektronik).
EU 2023/1230
Maschinenverordnung
Wenn der Akku als Teilmaschine in einem AGV oder FTS verbaut wird, kann eine Einbauerklärung des Akkuherstellers erforderlich sein – statt vollständiger CE-Kennzeichnung am Akku.
VO (EU) 2023/1542
EU-Batterieverordnung
Neue Pflichten ab 2024–2027: Konformitätserklärung, Batteriepass, Kohlenstoff-Fußabdruck-Deklaration, Lieferkettenpflichten. Betrifft alle Lithium-Akkus ab 2 kWh im B2B-Bereich.
Schlüsselnormen für den Akkupack
IEC 62619
Sicherheit für wiederaufladbare Lithium-Zellen und -Batterien – Industrieanwendungen
UN 38.3
Transport-Sicherheitstest für Lithium-Batterien (Vibration, Schock, Kurzschluss, Überladung)
EN ISO 12100
Risikobeurteilung für Maschinen – relevant wenn Akku als Maschinenteil eingestuft wird
EN 61000-6-x
Grundnormen EMV für Emission und Immunität in Industrieumgebungen
Akkuhersteller als Zulieferer: Was das bedeutet
Hellpower Energy liefert Akkusysteme als Zulieferer an OEM-Hersteller (AGV, FTS, Seilkrananlagen). In diesem Szenario trägt der OEM die CE-Verantwortung für das Gesamtsystem – aber der Akkulieferant muss eine vollständige technische Dokumentation bereitstellen:
- ✓Konformitätserklärung (DoC) oder Einbauerklärung des Akkuherstellers
- ✓Technische Unterlagen: Schaltpläne, BMS-Dokumentation, Zellspezifikationen
- ✓Prüfberichte: IEC 62619, UN 38.3, EMV-Vorabprüfung
- ✓Risikobeurteilung nach EN ISO 12100 (wenn als Teilmaschine)
Fazit: CE-Zertifizierung für Lithium-Akkus ist komplex – aber beherrschbar. Ein erfahrener Akkuhersteller, der die Dokumentation vollständig mitliefert, entlastet den OEM erheblich und vermeidet Compliance-Risiken.